Regeln und Vorschriften

Nachfolgend finden Sie alle notwendigen Vorschriften für das Angeln.

Angeln auf der Salm und den Nebenflüssen in Vielsalm

ANGELVERBOT VOM : 01 oktober 2023 bis zum 01 märz 2024
Öffnungszeiten 2024 : 02 März bis 30 mai 2024

Forelle und Bachlachs 24cm *

Amerikanische Flusskrebse

Öffnungszeiten 2024: 01 Juni bis 30 September 2024

Forelle, Bachlachs und Barsch: 24 cm *

Hecht: 60 cm *

Amerikanische Flusskrebse

Pferd, Plötze, Karpfen, Schleie, Elritze und Dübel: NO-Kill

Schatten no-kill

* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Anzahl der zulässigen Fänge“

NEUE REGULIERUNG DER WALLONISCHEN REGION 2022

Schattenfrei die ganze Saison

Nur die Verwendung von stachellosen Haken oder Haken mit zerquetschten oder eingeklemmten Widerhaken ist erlaubt

Das Angeln findet eine Stunde vor der offiziellen Sonnenaufgangszeit bis eine Stunde nach der offiziellen Sonnenuntergangszeit statt.

Hechtangeln erlaubt vom 5. Juni bis 30. September 2021, mit einer Größe von 60 cm.

Nur zwei Handlinien dürfen von einem Fischer gleichzeitig benutzt werden.

BEVOR DU FISCHST, BRAUCHST DU ...

1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:

Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be

  1. Genehmigung Waterfront A 12,39 €
  2. Lizenz B für das Angeln in Wasser und Krebse 37,18€
  3. ugendausweis bis 15 Jahre: kostenlos mit gewissen Einschränkungen.
  4. Touristengenehmigung: 25€ gleich der B-Genehmigung und gültig für 15 Tage.

Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.

Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.

2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL.

  • Jährlicher Mitgliedsausweis – 65€
  • Jährlicher Mitgliedsausweis für Kinder, die nach 2006 geboren wurden – 25 €.
  • Wochenkarte (7 Tage) – 30€.
  • Tageskarte – 15€

JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.

DIESE SIND PERSÖNLICH

Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.

Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen.

VERKAUFSSTELLEN DER KARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL
  • Librairie Delvaux Avenue de la Salm, 61 6690 Vielsalm von 7 bis 18 Uhr Sonntags geschlossen
  • Maison du Tourisme Avenue de la Salm, 50 6690 Vielsalm von 10 bis 17
  • Uhr täglich Tel. 080215052
  • Empfang der Doyards, Gewässer Vielsalm
  • Der sportliche Pêche Chez Thierry (Artikel des Pêche) platziert den März, 12 6980 LA ROCHE tél 084/411395
  • GUEBEL Josy13 Langlire 6670 Gouvy
  • Tilen Romain 45 Bihain 6690 Vielsalm
  • NEUE Möglichkeit: Kaufen Sie Ihre Angelkarten von
    LA SALMIOTE ASBL online: www.cartedepeche.be
SALMIOTVERBOT
  1. Fischen und Grundieren mit Blut, Mark und Made
  2. Die Online-Angelkarte muss von der Fangkontrollkarte begleitet werden.
    die ebenfalls auf der Website erhältlich ist. Ohne diese Karte muss der Angler das NO-KILL-Verfahren anwenden.
    total: (Verbot, Fische zu halten)
VERSCHLUSS FÜR STRUMPF 2024
  • An den Tagen der Wiederaufstockung, d.h. am 01.märz, 22.märz, 19. April, 10. Mai, 21. Juni, 19.Juli, 16. August und 06. September nach 18.00 Uhr, ist das Fischen vollständig und strengstens verboten.
  • Der Ausschuss kann alle Nachfischungen entfernen.
ANZAHL DER ERLAUBTEN AUSGÄNGE
  • Die Tagesfänge sind auf 5 Fische aller Arten begrenzt, kombiniert
  • Jahreskarte: Maximal 60 Fische mit 5 Hechten, mit einem Maximum von 12 Fischen in 7 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • 12 Fische maximal mit 1 Hecht pro Karte von 7 aufeinanderfolgenden Tagen
KONTROLL- UND FANGKARTE

Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:

  • nach dem Datum des ersten erhaltenen Fisches
    durch den ersten Buchstaben des Fisches: ex T für Forelle,
  •  B für Hecht für Barsch, bevor der Fischfang wieder aufgenommen wird.
  • Wenn der Fischer nicht mehr Träger seines Fisches ist, muss er die Kisten des betreffenden Fisches ex T umgeben.

Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!

RESPEKTIEREN SIE DAS GELÄNDE UND BENUTZEN SIE DIE MÜLLTONNEN.

Gesunder Menschenverstand.

ÜBERWACHUNG

Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.

Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.

Wenn nicht, muss es der Fischer tun:

  • Entweder das Fischen einstellen und den Angelkurs verlassen.
  • Entweder Sie zahlen den Betrag der Angelkarte, um die Fischerei fortzusetzen.

Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.

Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).

Flusswächter

Serge Chapelle : GSM 0494/485288
SANKTIONEN

WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.

BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.

Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.

STRAFE

WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen die Satzung sieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung für einen Zeitraum von mindestens einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.

BEISPIEL. Nicht registrierter Fisch = eine Woche nach der Entnahme

Im Falle einer wiederholten Straftat wird sie durchgeführt, wenn die Fischereikarte endgültig entzogen wird.

FISCHKURS

Siehe den Routenplan.

Die Route ist durch Schilder gekennzeichnet: PRIVATE FISHING ASBL LA SALMIOTE

Wächter: KAPEL Serge : Gsm 0494/485288

KREBSE FISCHEN

Nur Inhaber einer B-Lizenz aus der Wallonischen Region dürfen nach ihr fischen.

Krebsschuppen dürfen 60 cm nicht überschreiten.

Lizenz B: 5 Skalen Jugendlizenz: 1 Saldo

Tierische Nebenprodukte sind als Köder in der Waage erlaubt, sie können nicht an den Haken einer Handlinie gehängt werden.

JEDER FISCHER SOLL DIESE REGEL KENNEN UND RESPEKTIEREN.

Der Ausschuss fordert die Fischer auf, nur den Fisch für den Eigenverbrauch zu nehmen, und erinnert sie daran, dass es verboten ist, ihn zu verkaufen.

La Salmiote ASBL lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Vorfalls ab.

Verordnung über den Lac des Doyards Vielsam 2024

ANDERUNG DER GESCHÄFTSSORDNUNG BIS 2024

Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.

Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.

ÖFFNUNGSZEITZN :01 januar bis 31 januar 2024

Fische, die man angeln kann :

Karpfen, Brasse, Plötze, Rotfeder und Schleie NO-KILL

Hecht mit einer Länge von mehr als 60 cm.

Amerikanischer Flusskrebs

Öffnungszeiten: 01. februar bis 1. März 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie

Amerikanische Flusskrebse

Öffnungszeiten: 02 März bis 31 mai 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie

Amerikanische Flusskrebse

Forellen und Bachlachse über 24cm *

An widerhakenlosen haken sind nur natürliche köder erlaud.

Öffnungszeiten: 01 Juni bis 31 Dezember 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brasse, Plötze, Plötze, Rentier, Schleie, Elritze, Vandoise, Dübel, trostlos NO-KILL

Amerikanische Krebse

Forelle, Barsch und Bachlachs über 24cm

Zander und Zander über 60 cm *

Schatten NO-KILL

* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel “Anzahl der zulässigen Fänge”

ÖFFNUNGSZEITEN

Das Angeln findet eine Stunde vor der offiziellen Sonnenaufgangszeit bis eine Stunde nach der offiziellen Sonnenuntergangszeit statt.

BEVOR DU FISCHST, BRAUCHST DU...

1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:

Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be

  1. Genehmigung Waterfront A 12,39 €.
  2. Lizenz B für das Angeln in Wasser und Krebse 37,18€.
  3. Jugendgenehmigungen bis 15 Jahre sind kostenlos, müssen aberheruntergeladen werden und sind nur mit gewissen Einschränkungen möglich.
  4. Touristenausweis 25€ gleich dem B-Ausweis und gültig für 15 Tage, erhältlich nur

Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.

Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.

2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL (LAC DES DOYARDS).

  • Jährlicher Mitgliedsausweis 70€.
  • Jährlicher Mitgliedsausweis für Kinder, die nach 2006 geboren wurden – 25 €.
  • Wochenkarte (7 Tage) – 30€.
  • Tagesticket – 10€ – Tageskarte
  • Ab sofort ist die Angelkarte für den Lac des Doyards nicht mehr gültig, um im Etang du Tiennemesse zu angeln.

JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.

DIESE SIND PERSÖNLICH

Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.

Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen.

SALMIOTVERBOT

Das Nachtangeln ist verboten.
Das Watangeln (Angeln mit den Füßen im Wasser) ist verboten.
Das Angeln mit Booten und anderen Wasserfahrzeugen ist verboten.
Das Angeln und Ködern mit Blut, Mark und Wattwurm (Schlammwurm) ist verboten.
Boote zum Ködern, Ablegen von Schnüren oder eines Echolots.
Haken mit Widerhaken dürfen nicht verwendet werden.
Das Ködern ist auf maximal 5 Liter Ködermehl und 1 Liter Maden beschränkt.
Für das Angeln auf Hecht mit Lebendköder nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
Für das Angeln auf Karpfen Matte vorgeschrieben.
Jeder gefangene Fisch, dessen Größe unter dem vorgeschriebenen Maß liegt, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.

Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.

Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.

Die Online-Angelkarte muss von der Fangkontrollkarte begleitet werden.
die ebenfalls auf der Website erhältlich ist. Ohne diese Karte muss der Angler das NO-KILL-Verfahren anwenden.
total: (Verbot, Fische zu halten)

R.W FISCHEREIREGECN

Das Stopfen ist verboten.
Es dürfen nur zwei Handangeln gleichzeitig von einem Angler verwendet werden, der sich in unmittelbarer Nähe der Handangeln befinden und diese ständig im Auge behalten muss.
Jeder gefangene Fisch, der kleiner als die vorgeschriebene Größe ist, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wallonische Region nur eine bestimmte Anzahl von Fängen erlaubt.

ANZAHL DER ERLAUBTEN AUSGÄNGE
  • Die Tagesfänge sind auf 5 Fische aller Arten begrenzt, kombiniert mit maximal 1 Hecht und pro tag . Hecht tagespass ohne Tötung .
  • Jahreskarte: maximal 60 Fische mit 2 Hechten und 5 Äschen. Mit einem Maximum von 12 Fischen in 7 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Wochenkarte: 12 Fische maximal Hecht und Äsche NO-KILL.
  • Tageskarte: Hecht NO-KILL.
KONTROLL- UND FANGKARTE

Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:

  • nach dem Datum des ersten erhaltenen Fisches
  • durch den ersten Buchstaben des Fisches: ex T für Forelle, B für Hecht für Barsch, bevor der Fischfang wieder aufgenommen wird.
  • Wenn der Fischer nicht mehr Träger seines Fisches ist, muss er die Kisten des betreffenden Fisches ex T umgeben.

Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!

RESPEKTIEREN SIE DAS GELÄNDE UND BENUTZEN SIE DIE MÜLLTONNEN.

Gesunder Menschenverstand.

DIE PARKPLÄTZE

Fischer können ihre Fahrzeuge nicht auf dem Rasen, vor Häusern und Ferienwohnungen (einschließlich Houyoux) abstellen. Benutzen Sie die wichtigsten Parkplätze: am Seedeich, rund um Fort Doyards und vor der Cafeteria.

ÜBERWACHUNG

Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.

Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.

Wenn nicht, muss es der Fischer tun:

  • Entweder das Fischen einstellen und den Angelkurs verlassen.
  • Entweder Sie zahlen den Betrag der Angelkarte, um die Fischerei fortzusetzen.

Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.

Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).

SANKTIONEN

WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.

BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.

Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.

 

Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.

Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.

Wenn nicht, muss es der Fischer tun:

  • Entweder das Fischen einstellen und den Angelkurs verlassen.
  • Entweder Sie zahlen den Betrag der Angelkarte, um die Fischerei fortzusetzen.

Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen

Entweder mit dem Angeln aufhören und den Angelplatz verlassen und eine Entschädigung von 2 x den Preis des Angelscheins für die Woche zahlen und alle Fänge beschlagnahmen.

Oder den Betrag des Angelscheins plus 2 Euro bezahlen, um weiter zu angeln.

 

Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).

Seewächter

Bajot Maurice : GSM : 0495/648197

 

 

STRAFE

WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen die Satzung sieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung für einen Zeitraum von mindestens einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.

BEISPIEL. Nicht registrierter Fisch = eine Woche nach der Entnahme

Im Falle einer wiederholten Straftat wird sie durchgeführt, wenn die Fischereikarte endgültig entzogen wird.

KREBSE FISCHEN

Nur Inhaber einer B-Lizenz aus der Wallonischen Region dürfen nach ihr fischen.

Krebsschuppen dürfen 60 cm nicht überschreiten.

Lizenz B: 5 Skalen Jugendlizenz: 1 Saldo

Tierische Nebenprodukte sind als Köder in der Waage erlaubt, sie können nicht an den Haken einer Handlinie gehängt werden.

JEDER FISCHER AM SEE SOLL DIESE REGEL KENNEN UND RESPEKTIEREN.

Der Ausschuss fordert die Fischer auf, nur den Fisch für den Eigenverbrauch zu nehmen, und erinnert sie daran, dass es verboten ist, ihn zu verkaufen.

La Salmiote ASBL lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Vorfalls ab.

VERKAUFSSTELLEN DER KARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL
  • Librairie Delvaux Avenue de la Salm, 61 6690 Vielsalm von 7 bis 18 Uhr Sonntags geschlossen
  • Maison du Tourisme Avenue de la Salm, 50 6690 Vielsalm von 10 bis 17 Uhr täglich Tel. 080215052
  • Der sportliche Pêche Chez Thierry (Artikel des Pêche) platziert den März, 12 6980 LA ROCHE tél 084/411395
  • Seefischereiwache S R V GSM : 0470/518817         GSM : 0495/648197
  • NEUE Möglichkeit: Kaufen Sie Ihre Angelkarten von
    LA SALMIOTE ASBL online: www.cartedepeche.be
VERSCHLUSS FÜR STRUMPF 2024
  •  01 marz
  • 29 marz après 18 h
  • 26 april après 18 h
  • 17 mai après 18 h
  • 14 juni après 18 h
  • 12 juli après 18 h
  • 09 auggust après 18h
  • 13 september après 18 h

Pour info:

  •  november: Brochets,  Barsche.
  • februar :  Gardinen, Wurstwaren

Der ausschuss kann jrden fischbesatzentfernen.

Seewächter :

Bajot Maurice : GSM : 0495/648197

 

 

 

 

FÜR INFO
AKTIVITÄTEN 2024

 

  • BESUCHEN SIE UNSERE WEBSITE
    http//www.lasalmiote.be

Teich der Tiennemesse 2024

Datum der eröffnung : 01 januar bis 31 januar 2024

Fische, die man angeln kann :

Karpfen, Brasse, Plötze, Rotfeder und Schleie NO-KILL

Hecht mit einer Länge von mehr als 60 cm.

Amerikanischer Flusskrebs

Datum der eröffnung : 01 februar bis 01 märz 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie

Amerikanische Flusskrebse

Datum der eröffnung : 02 märz bis 31 mai 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie

Amerikanische Flusskrebse

Forellen und Bachlachse über 24cm *

An widerhakenlosen haken sind nur natürliche köder erlaud.

Datum dre eröffnung : 01 juni bis 31 dezember 2024

Fische, die man fangen kann:

Karpfen, Brasse, Plötze, Plötze, Rentier, Schleie, Elritze, Vandoise, Dübel, trostlos NO-KILL

Amerikanische Krebse

Forelle, Barsch und Bachlachs über 24cm

Zander und Zander über 60 cm *

Schatten NO-KILL

* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel “Anzahl der zulässigen Fänge”

Bevor du fischst brauchst.....

1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:

Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be

  1. Genehmigung Waterfront A 12,39 €.
  2. Lizenz B für das Angeln in Wasser und Krebse 37,18€.
  3. Jugendgenehmigungen bis 15 Jahre sind kostenlos, müssen aberheruntergeladen werden und sind nur mit gewissen Einschränkungen möglich.
  4. Touristenausweis 25€ gleich dem B-Ausweis und gültig für 15 Tage, erhältlich nur

Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.

Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.

2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL (LAC DES DOYARDS).

  • Jährlicher Mitgliedsausweis 40€.
  • Jährlicher Mitgliedsausweis für Kinder, die nach 2006 geboren wurden – 25 €.
  • Wochenkarte (7 Tage) – 25€.
  • Tagesticket – 10€ – Tageskarte
  • Ab sofort ist die Angelkarte für den Lac des Doyards nicht mehr gültig, um im Etang du Tiennemesse zu angeln.

JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.

DIESE SIND PERSÖNLICH

Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.

Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen

Wo die karten verkauft werden
  • Das Ferienhaus in der Salmallee 50 6690 Vielsalm
  • Cafétéria des Campingplatzes Salm chemin de la Vallée 7 – 6690 Vielsalm
  • Mit den Managern Liliane und Mado.
Salmiotverbot

Das Nachtangeln ist verboten.
Das Watangeln (Angeln mit den Füßen im Wasser) ist verboten.
Das Angeln mit Booten und anderen Wasserfahrzeugen ist verboten.
Das Angeln und Ködern mit Blut, Mark und Wattwurm (Schlammwurm) ist verboten.
Boote zum Ködern, Ablegen von Schnüren oder eines Echolots.
Haken mit Widerhaken dürfen nicht verwendet werden.
Das Ködern ist auf maximal 5 Liter Ködermehl und 1 Liter Maden beschränkt.
Für das Angeln auf Hecht mit Lebendköder nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
Für das Angeln auf Karpfen Matte vorgeschrieben.
Jeder gefangene Fisch, dessen Größe unter dem vorgeschriebenen Maß liegt, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.

Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.

Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.

Die Online-Angelkarte muss von der Fangkontrollkarte begleitet werden.
die ebenfalls auf der Website erhältlich ist. Ohne diese Karte muss der Angler das NO-KILL-Verfahren anwenden.
total: (Verbot, Fische zu halten)

RW fischereiregecn

Das Stopfen ist verboten.
Es dürfen nur zwei Handangeln gleichzeitig von einem Angler verwendet werden, der sich in unmittelbarer Nähe der Handangeln befinden und diese ständig im Auge behalten muss.
Jeder gefangene Fisch, der kleiner als die vorgeschriebene Größe ist, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wallonische Region nur eine bestimmte Anzahl von Fängen erlaubt.

Anzahl der erlaubten ansgänce
  • Die Tagesfänge sind auf 5 Fische aller Arten begrenzt, kombiniert mit maximal 1 Hecht und pro tag . Hecht tagespass ohne Tötung .
  • Jahreskarte: maximal 60 Fische mit 2 Hechten und 5 Äschen. Mit einem Maximum von 12 Fischen in 7 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Wochenkarte: 12 Fische maximal Hecht und Äsche NO-KILL.
  • Tageskarte: Hecht NO-KILL.
Angeln auf flusskrebse

Sie darf nur von Inhabern des B-Scheins der wallonischen Region gefischt werden.

Die Krebswaagen dürfen nicht größer als sechzig Zentimeter sein.

B-Führerschein: 3 Waagen Jugend-Führerschein: 1 Waage.

Kontrol und fangkarte

Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:

  • nach dem Datum des ersten erhaltenen Fisches
  • durch den ersten Buchstaben des Fisches: ex T für Forelle, B für Hecht für Barsch, bevor der Fischfang wieder aufgenommen wird.
  • Wenn der Fischer nicht mehr Träger seines Fisches ist, muss er die Kisten des betreffenden Fisches ex T umgeben.

Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!

Uberwachung

Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.

Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.

Wenn nicht, muss es der Fischer tun:

  • Entweder das Fischen einstellen und den Angelkurs verlassen.
  • Entweder Sie zahlen den Betrag der Angelkarte, um die Fischerei fortzusetzen.

Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.

Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).

Sanktionen

WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.

BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.

Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.

 

Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.

Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.

Wenn nicht, muss es der Fischer tun:

  • Entweder das Fischen einstellen und den Angelkurs verlassen.
  • Entweder Sie zahlen den Betrag der Angelkarte, um die Fischerei fortzusetzen.

Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen

Entweder mit dem Angeln aufhören und den Angelplatz verlassen und eine Entschädigung von 2 x den Preis des Angelscheins für die Woche zahlen und alle Fänge beschlagnahmen.

Oder den Betrag des Angelscheins plus 2 Euro bezahlen, um weiter zu angeln.

 

Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).

Seewächter

Bajot Maurice : GSM : 0495/648197

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