Forelle und Bachlachs 24cm *
Amerikanische Flusskrebse
Forelle, Bachlachs und Barsch: 24 cm *
Hecht: 60 cm *
Amerikanische Flusskrebse
Pferd, Plötze, Karpfen, Schleie, Elritze und Dübel: NO-Kill
Schatten no-kill
* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Anzahl der zulässigen Fänge“
Schattenfrei die ganze Saison
Nur die Verwendung von stachellosen Haken oder Haken mit zerquetschten oder eingeklemmten Widerhaken ist erlaubt
Das Angeln findet eine Stunde vor der offiziellen Sonnenaufgangszeit bis eine Stunde nach der offiziellen Sonnenuntergangszeit statt.
Hechtangeln erlaubt vom 5. Juni bis 30. September 2021, mit einer Größe von 60 cm.
Nur zwei Handlinien dürfen von einem Fischer gleichzeitig benutzt werden.
1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:
Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be
Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.
Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.
2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL.
JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.
DIESE SIND PERSÖNLICH
Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.
Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen.
Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:
Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!
Gesunder Menschenverstand.
Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.
Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.
Wenn nicht, muss es der Fischer tun:
Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.
Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).
WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.
BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.
WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen die Satzung sieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung für einen Zeitraum von mindestens einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.
BEISPIEL. Nicht registrierter Fisch = eine Woche nach der Entnahme
Im Falle einer wiederholten Straftat wird sie durchgeführt, wenn die Fischereikarte endgültig entzogen wird.
Siehe den Routenplan.
Die Route ist durch Schilder gekennzeichnet: PRIVATE FISHING ASBL LA SALMIOTE
Wächter: KAPEL Serge : Gsm 0494/485288
Nur Inhaber einer B-Lizenz aus der Wallonischen Region dürfen nach ihr fischen.
Krebsschuppen dürfen 60 cm nicht überschreiten.
Lizenz B: 5 Skalen Jugendlizenz: 1 Saldo
Tierische Nebenprodukte sind als Köder in der Waage erlaubt, sie können nicht an den Haken einer Handlinie gehängt werden.
Der Ausschuss fordert die Fischer auf, nur den Fisch für den Eigenverbrauch zu nehmen, und erinnert sie daran, dass es verboten ist, ihn zu verkaufen.
La Salmiote ASBL lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Vorfalls ab.
Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.
Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.
Fische, die man angeln kann :
Karpfen, Brasse, Plötze, Rotfeder und Schleie NO-KILL
Hecht mit einer Länge von mehr als 60 cm.
Amerikanischer Flusskrebs
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie
Amerikanische Flusskrebse
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie
Amerikanische Flusskrebse
Forellen und Bachlachse über 24cm *
An widerhakenlosen haken sind nur natürliche köder erlaud.
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brasse, Plötze, Plötze, Rentier, Schleie, Elritze, Vandoise, Dübel, trostlos NO-KILL
Amerikanische Krebse
Forelle, Barsch und Bachlachs über 24cm
Zander und Zander über 60 cm *
Schatten NO-KILL
* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel “Anzahl der zulässigen Fänge”
Das Angeln findet eine Stunde vor der offiziellen Sonnenaufgangszeit bis eine Stunde nach der offiziellen Sonnenuntergangszeit statt.
1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:
Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be
Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.
Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.
2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL (LAC DES DOYARDS).
JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.
DIESE SIND PERSÖNLICH
Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.
Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen.
Das Nachtangeln ist verboten.
Das Watangeln (Angeln mit den Füßen im Wasser) ist verboten.
Das Angeln mit Booten und anderen Wasserfahrzeugen ist verboten.
Das Angeln und Ködern mit Blut, Mark und Wattwurm (Schlammwurm) ist verboten.
Boote zum Ködern, Ablegen von Schnüren oder eines Echolots.
Haken mit Widerhaken dürfen nicht verwendet werden.
Das Ködern ist auf maximal 5 Liter Ködermehl und 1 Liter Maden beschränkt.
Für das Angeln auf Hecht mit Lebendköder nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
Für das Angeln auf Karpfen Matte vorgeschrieben.
Jeder gefangene Fisch, dessen Größe unter dem vorgeschriebenen Maß liegt, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.
Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.
Die Online-Angelkarte muss von der Fangkontrollkarte begleitet werden.
die ebenfalls auf der Website erhältlich ist. Ohne diese Karte muss der Angler das NO-KILL-Verfahren anwenden.
total: (Verbot, Fische zu halten)
Das Stopfen ist verboten.
Es dürfen nur zwei Handangeln gleichzeitig von einem Angler verwendet werden, der sich in unmittelbarer Nähe der Handangeln befinden und diese ständig im Auge behalten muss.
Jeder gefangene Fisch, der kleiner als die vorgeschriebene Größe ist, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wallonische Region nur eine bestimmte Anzahl von Fängen erlaubt.
Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:
Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!
Gesunder Menschenverstand.
Fischer können ihre Fahrzeuge nicht auf dem Rasen, vor Häusern und Ferienwohnungen (einschließlich Houyoux) abstellen. Benutzen Sie die wichtigsten Parkplätze: am Seedeich, rund um Fort Doyards und vor der Cafeteria.
Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.
Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.
Wenn nicht, muss es der Fischer tun:
Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.
Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).
WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.
BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.
Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.
Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.
Wenn nicht, muss es der Fischer tun:
Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen
Entweder mit dem Angeln aufhören und den Angelplatz verlassen und eine Entschädigung von 2 x den Preis des Angelscheins für die Woche zahlen und alle Fänge beschlagnahmen.
Oder den Betrag des Angelscheins plus 2 Euro bezahlen, um weiter zu angeln.
Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).
Bajot Maurice : GSM : 0495/648197
WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen die Satzung sieht den sofortigen Widerruf der Genehmigung für einen Zeitraum von mindestens einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.
BEISPIEL. Nicht registrierter Fisch = eine Woche nach der Entnahme
Im Falle einer wiederholten Straftat wird sie durchgeführt, wenn die Fischereikarte endgültig entzogen wird.
Nur Inhaber einer B-Lizenz aus der Wallonischen Region dürfen nach ihr fischen.
Krebsschuppen dürfen 60 cm nicht überschreiten.
Lizenz B: 5 Skalen Jugendlizenz: 1 Saldo
Tierische Nebenprodukte sind als Köder in der Waage erlaubt, sie können nicht an den Haken einer Handlinie gehängt werden.
Der Ausschuss fordert die Fischer auf, nur den Fisch für den Eigenverbrauch zu nehmen, und erinnert sie daran, dass es verboten ist, ihn zu verkaufen.
La Salmiote ASBL lehnt jede Verantwortung im Falle eines Unfalls oder Vorfalls ab.
Pour info:
Der ausschuss kann jrden fischbesatzentfernen.
Seewächter :
Bajot Maurice : GSM : 0495/648197
Fische, die man angeln kann :
Karpfen, Brasse, Plötze, Rotfeder und Schleie NO-KILL
Hecht mit einer Länge von mehr als 60 cm.
Amerikanischer Flusskrebs
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie
Amerikanische Flusskrebse
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brassen, Plötze, Plötze, Rattan und NO-KILL Schleie
Amerikanische Flusskrebse
Forellen und Bachlachse über 24cm *
An widerhakenlosen haken sind nur natürliche köder erlaud.
Fische, die man fangen kann:
Karpfen, Brasse, Plötze, Plötze, Rentier, Schleie, Elritze, Vandoise, Dübel, trostlos NO-KILL
Amerikanische Krebse
Forelle, Barsch und Bachlachs über 24cm
Zander und Zander über 60 cm *
Schatten NO-KILL
* Die Anzahl der zulässigen Fänge pro Fangkarte entnehmen Sie bitte dem Kapitel “Anzahl der zulässigen Fänge”
1 DIE GENEHMIGUNG DER WALLONISCHEN REGION:
Jetzt nur noch online verfügbar: auf der Seite: www.permisdepeche.be
Beim Kauf dieser müssen Sie erwähnen, dass Sie im Unterbecken von Amblève fischen.
Kinder unter 14 Jahren, die auf eine einzige Leine mit einem einzigen Haken an Bord fischen, sind an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und während der Schulferien von der Lizenz der Wallonischen Region ausgenommen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der im Besitz der Lizenz ist.
2 ANGELKARTEN DER FIRMA LA SALMIOTE ASBL (LAC DES DOYARDS).
JEDE PERSON, DIE IM SEE FISCHT, MUSS IM BESITZ DER ANGELKARTE UND DER LIZENZ SEIN.
DIESE SIND PERSÖNLICH
Der Angelschein ist ab dem 14. Lebensjahr für Kinder in Begleitung eines Erwachsenen im Besitz des Firmenausweises und für andere unabhängig vom Alter verbindlich.
Für die Jahreskarten können Sie von Ihrer Gegenseitigkeitsversicherung einen Teil der Mitgliedschaft in einem Sportverein zurückfordern; Sie müssen Ihre Gegenseitigkeitsgesellschaft nach einem Formular fragen und LA SALMIOTE wird es ausfüllen
Das Nachtangeln ist verboten.
Das Watangeln (Angeln mit den Füßen im Wasser) ist verboten.
Das Angeln mit Booten und anderen Wasserfahrzeugen ist verboten.
Das Angeln und Ködern mit Blut, Mark und Wattwurm (Schlammwurm) ist verboten.
Boote zum Ködern, Ablegen von Schnüren oder eines Echolots.
Haken mit Widerhaken dürfen nicht verwendet werden.
Das Ködern ist auf maximal 5 Liter Ködermehl und 1 Liter Maden beschränkt.
Für das Angeln auf Hecht mit Lebendköder nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
Für das Angeln auf Karpfen Matte vorgeschrieben.
Jeder gefangene Fisch, dessen Größe unter dem vorgeschriebenen Maß liegt, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Die verwendung eines trockenen lappens für das no-kill fischen is verboten.
Pflicht zur verwendung eines geeigneten fischauflösers.
Die Online-Angelkarte muss von der Fangkontrollkarte begleitet werden.
die ebenfalls auf der Website erhältlich ist. Ohne diese Karte muss der Angler das NO-KILL-Verfahren anwenden.
total: (Verbot, Fische zu halten)
Das Stopfen ist verboten.
Es dürfen nur zwei Handangeln gleichzeitig von einem Angler verwendet werden, der sich in unmittelbarer Nähe der Handangeln befinden und diese ständig im Auge behalten muss.
Jeder gefangene Fisch, der kleiner als die vorgeschriebene Größe ist, muss ungeschwächt wieder ins Wasser zurückgesetzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Wallonische Region nur eine bestimmte Anzahl von Fängen erlaubt.
Sie darf nur von Inhabern des B-Scheins der wallonischen Region gefischt werden.
Die Krebswaagen dürfen nicht größer als sechzig Zentimeter sein.
B-Führerschein: 3 Waagen Jugend-Führerschein: 1 Waage.
Das Catch Control Logbuch ist auf der Rückseite jeder Lizenz aufgedruckt. Es ist vom Fischer zu vervollständigen:
Jeder Fischer, der die Anzahl der zugelassenen Tagesfänge erreicht hat, muss mit dem Fischen aufhören und seine Ausrüstung wegräumen, damit er nicht mehr in einer Angelhaltung ist!
Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.
Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.
Wenn nicht, muss es der Fischer tun:
Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen.
Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).
WICHTIG: Die Strafe für Verstöße gegen das Reglement sieht den sofortigen Entzug des Angelscheins für eine Mindestdauer von einer Woche vor. Nach Ablauf dieser Frist kann die Angelkarte am Wohnsitz des Präsidenten (oder seines Vertreters) abgeholt werden.
BEISPIEL: Nicht eingetragener Fisch = eine Woche Entzug, im Wiederholungsfall wird der Angelschein endgültig eingezogen.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln: Ausschluss aus dem Verein.
Erstmalige unerlaubte Angeltätigkeit „Nachtangeln“: Verwarnung mit einwöchigem Entzug der Angelkarte.
Beim zweiten Mal unerlaubtes Angeln „Nachtangeln“: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Verweigerung der Fangkontrolle: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Einem oder mehreren Fängen den Kopf abgeschlagen haben: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Überschreiten der zulässigen Fangmenge: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubter toter oder lebend gefangener Fang: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unterschreitung der zulässigen Fanggröße und Konservierung: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Unerlaubtes Angeln beim ersten Mal: Verwarnung und Einzug der Karte für eine Woche.
Unerlaubtes Anfüttern beim zweiten Mal: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Angelaktion in der Schonzeit wegen Fischbesatzes erstes Mal: Verwarnung und Kartenentzug für eine Woche.
Angelaktion in der Schonzeit aufgrund von Fischbesatz: Ausschluss aus dem Verein.
Jeder Verstoß beim Angeln mit einer Tages- oder Wochenkarte: automatische Rücknahme der Karte.
Im Wiederholungsfall: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Jede Respektlosigkeit und/oder Unkorrektheit gegenüber der Gesellschaft oder einem ihrer Vertreter: Ausschluss aus der Gesellschaft.
Der Vorstand behält sich alle Rechte über die Sanktionen vor.
Die Überwachung erfolgt durch den Depotbanker der Gesellschaft und die Mitglieder des Ausschusses gegen Vorlage ihrer Kontrollkarte.
Jeder Fischer, der in einer Fischereihaltung auf dem Gelände von LA SALMIOTE kontrolliert wird, muss SPONTANEOUSLY seinen SALMIOTE-Fischereiausweis und seinen Personalausweis vorlegen, damit der Kontrolleur überprüfen kann, ob der Fischer die SALMIOTE-Vorschriften einhält oder nicht, nämlich im Besitz einer STRENG PERSONALEN Fischereikarte der SALMIOTE zu sein.
Wenn nicht, muss es der Fischer tun:
Er muss die Kontrolle seiner Fänge genehmigen. Befinden sie sich in einem Fahrzeug, muss er die Kontrolle des Fahrzeugs sowie aller Körbe, Halter, Taschen und Taschen genehmigen
Entweder mit dem Angeln aufhören und den Angelplatz verlassen und eine Entschädigung von 2 x den Preis des Angelscheins für die Woche zahlen und alle Fänge beschlagnahmen.
Oder den Betrag des Angelscheins plus 2 Euro bezahlen, um weiter zu angeln.
Fairplay ist erforderlich (Achtung der Orte und Entfernungen zwischen den Fischern).
Bajot Maurice : GSM : 0495/648197
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